Joachim Meyer

Joachim Meyer, Freifechter in Strassburg, veröffentlichte 1570 seine

Gründtliche Beschreibung  der freyen Ritterlichen unnd Adelichen kunst des Fechtens in allerley gebreuchlichen Wehren und mit vil schönen und nützlichen Figuren gezieret und fürgestellet

Das umfangreiche Werk besteht aus fünf Teilen: 1. Langschwert, 2. Dussack, 3. Rapier, 4. Dolch und Ringen, 5. Stangenwaffen.

Meyer wurde etwa 1537 in Basel geboren und kam vermutlich während der 1550er als Lehrling nach Strassburg, wo er 1560 eine  Appolonia Ruhlman, wohl die Witwe eines Messerschmieds, heiratete. Während der 1560er war er Messerschmied in Strassburg und als Fechter aktiv (er stellte mehrere Gesuche darum, Fechtschulen abzuhalten). In seinem Buch signiert er als Freyfechter unnd Burger zu Straßburg. Er hatte sich für die Produktion seines Buches verschuldet. Er trat noch 1570 als Fechtmeister in den Dienst von Herzog Johann Albrecht I. zu Mecklenburg, er starb allerdings kurz nach seiner Ankunft in Schwerin, am 24. Februar 1571, wohl im Alter von unter 35 Jahren.

Meyers ausführliche, schön illustrierte (Tobias Stimmer) und vergleichsweise modern dargestellte Fechtlehre zum sportlichen Federfechten erfreut sich grosser Beliebtheit unter heutigen historischen Fechtern “nach der deutschen Schule”, mit einer grossen Zahl von detaillierten Artikeln über Meyers Buch auf Roger Norlings hroarr.com.

Meyers Buch von 1570 trägt den “Copyright”-Vermerk Mit Römischer Keys. May. Freyheit / Auff zehen Jar in keinerley gestalt nicht nach zu Trucken. Es wurde 1600 in Augsburg nachgedruckt (offenbar durch Meyers Witwe?). Gewidmet war es  Dem Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn / Herrn Johan Casimir Pfalczgrauen bey Rhein / Hertzogen in Bayern / meinem gnedigen Fürsten und Herrn. Die Vorrede umfasst fünf Seiten.

Dieweil dem nun also / das bey und neben dem geschütz / auch andere zům krieg dienstliche rüstung / waffen und gewehr / jetziger zeit gleich so wol / als bey unseren voreltern / von nöthen / Und aber wie meniglichen bewust / nicht allein gůte rüstung / waffen und gewehr / als Harnisch / Pantzer / Schwerdt / Hellenparthen / Spiesse / und dergleichen zůgehöre / sonder vil mehr einer teglichen übung / dieselbinge zů eignem vortheil / und des feindts abbruch und nachtheil / recht wol und geschicklich zůgebrauchen / hierzů gantz und gar notwendig zů lehrnen sein will. 

Es folgt eine ausführlichere Vorred an den Leser über acht Seiten und ein Inhaltsverzeichnis:

Inhalt des ganczen Bůchs. Nemlich was / und wieuil Wehren darinnen gehandelt werden / Erstilch das Schwerdt als ein fundament alles Fechtens. Der Dusacken. Das Rappier. Dolchen / Ringen. Halbe Stangen Helleparten. Der lange Spieß.

Das Buch hat 454 Seiten (MDZ Bild [5] entspricht der Titelseite). Es ist inhaltlich in fünf Teile gegliedert, besteht drucktechnisch aber aus drei Teilen, foll. 1.I-1.LXIIII für das Schwert, foll. 2.I-2.CVII für Dusack und Rapier, und foll. 3.I-3.XLVII für Doch/Ringen und Stangenwaffen.

  •     [5-12] Titel, Widmung/Vorwort (a)
  •     [13] Vorrede/Inhalt (b)
  • 1. [21-148] Schwert  (A-Q; I-LXIIII)
    [25] Cap. 1 Von der theilung des Mans
    [28] Cap. 2 Von der theilung des Wehrs
    [29] Cap. 3 Von den Legern
    [40] Cap. 4 Von den Häwen
    [49] Cap. 5 Vom versetzen
    [52] Cap. 6 Handtarbeit
    [66] Cap. 7 Von den Tritten
    [68] Cap. 8 Vom Vor und Nach
    [70] Cap. 9 Anleitung auff die stuck
    [73] Cap. 10 WIe man nach den vier Blössen fechten sol
    [80] Cap. 11 Auß den Legeren zufechten
    [108] “3. Buch”: Zedel mit Stücken
  • 2. [149-248] Dusack (A-N; I-XLIX), 15 Capp.
  • 3. [249-364] Rapier (O-c; L-CVII)
  • 4. [365-394] Dolch / Ringen (A-D; I-XV)
  • 5. [395-458] Stangenwaffen (E-M; XVI-XLVII)
    [396] halbe Stange
    [427] Helleparte
    [440] langer Spieß

Quellen